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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1996 - 9 A 5984/94   

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https://dejure.org/1996,10964
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1996 - 9 A 5984/94 (https://dejure.org/1996,10964)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.11.1996 - 9 A 5984/94 (https://dejure.org/1996,10964)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. November 1996 - 9 A 5984/94 (https://dejure.org/1996,10964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung der Verpflichtung zur Reinigung der Fahrbahnen nach dem Straßenreinigungsgesetz (StrReinG NW) auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke; Zumutbarkeit unter verkehrlichen Gesichtspunkten als Begrenzung der Übertragungsmöglichkeit der Fahrbahnreinigung ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1989 - 9 A 1974/87
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1996 - 9 A 5984/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats vgl. Urteile vom 28. September 1989 - 9 A 1974/87 - NWVBl 1990, 163 sowie vom 2. März 1990 - 9 A 943/87 - dient der in § 1 StrReinG NW verwendete Begriff innerhalb der geschlossenen Ortslagen" der straßenrechtlichen Abgrenzung der Streckenlängen einer Straße danach, ob bestimmte Streckenlängen einer Straße oder die Straße als ganzes innerhalb eines solchen Gebietes liegt oder außerhalb, d.h. straßenrechtlich im freien Gelände.
  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 78.62

    Pflicht der Anlieger zur Gehwegreinigung auch bei Wegen an Bahnanlagen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1996 - 9 A 5984/94
    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. August 1965 - 1 C 78.62 - NJW 1966, 170; Walprecht/Brinkmann, a.a.O. § 4 Rdnr. 114 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1995 - 9 A 3499/95

    Abgabenbescheid; Bestimmtheit; Straßenreinigungsgebührenpflicht; Eigentümer;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1996 - 9 A 5984/94
    vgl. Urteil des Senats vom 15. Dezember 1995 - 9 A 3499/95 -.
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2022 - 7 LB 22/19

    Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger

    Die insoweit den Gemeinden eingeräumte Befugnis zur Übertragung der Fahrbahnreinigung ist wie jedes staatliche Handeln an den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden; eine Übertragung ist demnach auch dann unzulässig - und damit unzumutbar -, wenn sie für die durch die Regelung betroffenen Anlieger eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.11.1996 - 9 A 5984/94 -, NRWE-Datenbank).

    In diesem Fall ist die Durchführung der Straßenreinigung eine vorwiegend im Allgemeininteresse liegende Aufgabe, hinter der die grundstücksbezogenen Interessen der Anlieger zurücktreten (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.12.2012 - 9 A 282/10 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.11.1996 - 9 A 5984/94 -, NRWE-Datenbank).

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